Ausstellungen
Was? Wo? Wie?

EX­PO­NAT­UM­FANG:

Um an Wett­be­werbs­aus­stel­lungen teil­nehmen zu können, muss ein Ex­ponat den nach­fol­genden Min­dest­um­fang an Aus­stel­lungs­rahmen er­rei­chen, wobei ein Rahmen 12 Blätter in DIN A4 bzw. Al­bum­format um­fasst:

Aus­stel­lung A l t e r s g r u p p e n
K und A B C
re­gional 1 2 3
na­tional 2 3 4


QUA­LI­FI­KA­TION:

Als Min­dest­vor­prä­mie­rungen für die Zu­las­sung zur Teil­nahme des Ex­po­nates muss für Aus­stel­lungen …

  • Bei Re­gio­nalen Aus­stel­lungen sind alle Ex­po­nate teil­nah­me­be­rech­tigt, un­ab­hängig von einer bis­he­rigen Vor­prä­mie­rung auf Re­gio­nalen, Na­tio­nalen oder in­ter­na­tio­nalen Aus­stel­lungen, mit Aus­nahme von Ex­po­naten, denen ein Grand Prix auf FIP/​FEPA-​Ausstellungen zu­er­kannt wurde.
  • Bei Na­tio­nalen Aus­stel­lungen ist die Vor­aus­set­zung zur Teil­nahme eine Vermeil-​Medaille mit min­des­tens 70 Punkten auf einer Re­gio­nalen Aus­stel­lung. Davon aus­ge­schlossen sind Ex­po­nate, denen ein Grand Prix auf FIP/​FEPA-​Ausstellungen zu­er­kannt wurde.

ZU­RÜCK zu dem über­ge­ord­neten Re­gister kommt man über die linke Na­vi­ga­tion „Hilfe für Erst­aus­steller“