Jedes Exponat braucht einen Ausstellerpass!
Also nicht ein Aussteller hat einen Ausstellerpass, sondern ein Aussteller hat für jedes seiner Exponate einen eigenen Pass, welcher zusammen mit dem Exponat später dann zur Ausstellung gesendet werden muss.
Das Formular für einen „Antrag auf einen Ausstellerpass“ befindet sich in der „Ausstellermappe“ oder hier unten zum Download als PDF-Datei. Der Antrag auf einen Ausstellerpass für ein Exponat wird einmal für jedes Exponat gestellt. Es kann unabhängig von der Teilnahme an einer Ausstellung beantragt oder zusammen mit der ersten Anmeldung zu einer Ausstellung eingereicht werden.
Dann muss man wissen, wo und wann eine passende Ausstellung im Wettbewerb stattfindet.
Dazu schaut man in der aktuellen Ausgabe des Jungen Sammlers auf der Seite „Sehen wir uns?“ (in der Regel im hinteren Teil des Heftes) oder hier in der Homepage unter Ausstellungen nach. Dazu ist es natürlich wichtig, dass man den Block an Ausstellungen betrachtet, zu denen noch Anmeldemöglichkeit bestehen. Und natürlich muss der dort stehende Anmeldschluss eingehalten werden! Der veröffentlichte Termin, ist der Zeitpunkt, an dem die Anmeldung vorliegen muss, daher sollte die Anmeldung entsprechend vor diesem Termin bereits auf dem Weg sein.
Für jede Teilnahme an einer Ausstellung muss für jedes Exponat eine Anmeldung ausgefüllt und eingereicht werden. Das Formular dazu befindet sich ebenfalls in der „Ausstellermappe“ oder hier unten zum Download als PDF-Datei.
Mitglieder einer Jugendgruppe geben ihren Antrag auf einen Ausstellerpass und die Anmeldung eines Exponates zu einer Ausstellung bei ihrer Gruppenleiterin oder ihrem Gruppenleiter ab. Jugendgruppen mit vielen Ausstellern haben dafür u.U. auch eine eigene Fachstelle. Die Gruppenleitung bestätigt die Anträge und leitet sie dann weiter an den für die Jugendgruppe zuständigen Ausstellungswart, der die Anmeldungen und Anträge weiter bearbeitet.
Über die Annahme oder Ablehnung eures Exponates zu einer Ausstellung entscheidet ein philatelistischer Ausschuss. Ihr werdet über die Entscheidung dann direkt schriftlich benachrichtigt.
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